Erasmus +
Ab ins Ausland – Interesse an einem Auslandspraktikum?
Die Gewerblichen Berufsbildenden Schulen Landkreis Grafschaft Bentheim arbeiten mit der GEB (Gesellschaft für Europabildung) zusammen. Diese Gesellschaft glaubt an die Entstehung eines vereinten Europas, wenn Menschen die Möglichkeit bekommen, sich persönlich kennenzulernen um voneinander und miteinander zu lernen.
Wo kann es hingehen?
Die GEB hat Partner in folgenden Ländern:
- Spanien – Sevilla
- Irland – Derry
- UK – London
- Österreich – Wien
- Italien – Firenze
- Niederlande – Leeuwarden
- Frankreich – Perpipgan
- Polen – Wroslaw
- Wales – Llangollen
Wer wird gefördert?
Wie lange sollte das Auslandspraktikum dauern?
Die Dauer des Auslandspraktikums kann maximal ein Jahr betragen. Sinnvoll wäre ein Zeitraum während der Ausbildung von mindestens 4 Wochen. Jedoch ist auch ein längerer Zeitraum möglich. Nach der Ausbildung könnte ein (auch weiteres) mehrmonatiges Praktikum erfolgen.
Folgende Leistungen werden durch das Stipendium und die Eigenbeteiligung abgedeckt:
- Vorbereitungsseminar (eintägig) in Melle oder Berlin (Reise- und Aufenthaltskosten werden von den Teilnehmern übernommen); bei mehr als 10 Teilnehmer der GBS auch in Nordhorn möglich)
- Online-Sprachkurs bei mehr als 4 Wochen Auslandsaufenthalt
- Pauschale für Reisekosten
- Kosten für öffentliche Verkehrsmittel am Ort (sofern nötig)
- Unterkunft in Wohngemeinschaft oder Gastfamilie
- Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz
- Betreuung und Tutoring während des gesamten Aufenthaltes
Warum soll ich ins Ausland gehen?
Mögliche Ziele:
- Erweiterung der Fremdsprachenkenntnisse
- Kennenlernen anderer Kulturen/Arbeitsweisen
- Stärkung von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Offenheit, Belastbarkeit
- Vermittlung besonderer Fachkenntnisse oder seltener Techniken
- Ergänzung der Ausbildung)
- Förderung der Selbstentdeckung
Wann kann das Auslandpraktikum stattfinden?
Welche Leistungen werden über ERASMUS+ finanziert?
Die Höhe der Fördergelder sind vom Zielland, den Leistungen und der Dauer des Auslandsaufenthaltes abhängig. Sie decken den größten Teil der Kosten für Reise, Unterkunft vor Ort, Vermittlung eines Praktikumsplatzes, Transport vor Ort. Der Rest der Kosten muss von den Teilnehmenden selber übernommen werden.
Wer muss zustimmen?
Rechtlicher Rahmen
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG, §2) können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Bei Fragen bitte das Team Internationalisierung kontaktieren oder einfach eine E-Mail an ntrntnlsrnggbs-grfschftd schreiben!
So bewirbst Du dich!
Um ein Stipendium zu bekommen müssen folgende Unterlagen erstellt werden.
CV (Curriculum Vitae) Lebenslauf
Dieser wird in englischer Sprache oder Landessprache erstellt. Bei einem Praktikum in einem deutschsprachigen Land (z. B. Österreich) wird dieser in deutscher Sprache geschrieben.
Motivation Letter (Motivationsschreiben)
Dieser wird ebenso in englischer Sprache oder Landessprache erstellt. Wird ein Praktikum im deutschsprachigem Raum angestrebt, dann ist er natürlich in deutscher Sprache geschrieben. In diesem Schreiben soll deutlich gemacht werden, warum der Auszubildende ein Praktikum im Ausland absolvieren möchte. Einzureichen sind diese Unterlagen per E-Mail bei der GEB (siehe obige Adresse) und an ntrntnlsrnggbs-grfschftd (cc) mindestens 8 Wochen vor geplanten Beginn des Auslandspraktikums.
Wir sind für dich da
StD’n Jessika SteinkühlerAbteilungsleiterinSprachen (Deutsch, Englisch, Niederländisch)Betriebs- und VolkswirtschaftslehreGeschichteÖffentlichkeitsarbeitQualitätsmanagement
Herrn Walter, Frau Klug, Frau Lloydt und Frau Slots einfügen




