Die Gleichstellungsbeauftragte an den Gewerblichen Berufsbildenden Schulen Landkreis Grafschaft Bentheim.
Seit dem 01. Januar 2011 ist für den öffentlichen Dienst das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft.
In §1 dieses Gesetzes heißt es zu den Zielen:
In §20 des NGG sind die Aufgaben und Befugnisse aufgeführt: „Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Sie ist an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können, rechtzeitig zu beteiligen.
Aufgabenbereiche an den GBS Nordhorn:
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Copyright © 2014 GBS Grafschaft Bentheim | Alle Rechte vorbehalten